Restabfallbehandlung für einen Zweckverband
Europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Laufzeit 15 Jahre, Begleitung bis zur bestandskräftigen Zuschlagserteilung.
Wir strukturieren Vergabeverfahren so, dass sie wirtschaftlich zum Ziel führen und rechtlich überprüfbar bleiben – und vertreten ebenso Unternehmen, deren Angebot ausgeschlossen oder deren Zuschlagschance verkürzt wurde.
Abb. 2Wir kennen beide Seiten des Verfahrens – und beraten im Einzelmandat immer nur eine davon.
Die Weichen werden vor der Bekanntmachung gestellt. Wir klären, ob ein Auftrag überhaupt ausschreibungspflichtig ist, welche Verfahrensart trägt und wie Eignungs- und Zuschlagskriterien formuliert sein müssen, damit die Wertung später nicht angreifbar ist.
Im Bieterschutz entscheiden Tage. Wir prüfen Vergabeunterlagen vor Angebotsabgabe, formulieren Rügen fristgerecht und führen das Nachprüfungsverfahren – mit einer nüchternen Einschätzung der Erfolgsaussichten vor dem ersten Schriftsatz.
Von der Bedarfsanalyse bis zum Vergabevermerk: Verfahrenswahl, Fristen, Losaufteilung, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Umgang mit Bieterfragen und Aufklärung. Wir übernehmen auf Wunsch die vollständige Verfahrensführung gemeinsam mit Ihrer Vergabestelle.
Fristgerechte Rüge, Nachprüfungsantrag, Akteneinsicht, mündliche Verhandlung vor der Vergabekammer und sofortige Beschwerde. Für Auftraggeber ebenso die Verteidigung des Verfahrens und die Abwehr von Aufhebungsbegehren.
Dienstleistungs- und Baukonzessionen, Kontrollkriterium und Wesentlichkeitskriterium bei Inhouse-Konstellationen, horizontale interkommunale Zusammenarbeit sowie die Abgrenzung zur ausschreibungspflichtigen Beschaffung.
Wenn Fördermittel fließen, gelten Nebenbestimmungen zusätzlich zum Vergaberecht. Wir prüfen die Vergabekonformität vor der Mittelverwendung und begleiten Verwendungsnachweisprüfungen, um Rückforderungen zu vermeiden.
UVgO, bayerische Vergabegrundsätze und Sektorenverordnung: unterschiedliche Regelwerke, gleiche Sorgfaltsanforderung an Dokumentation und Gleichbehandlung. Auch hier drohen Rechtsschutz und haushaltsrechtliche Beanstandungen.
Vertragsänderungen nach § 132 GWB, Nachträge, Leistungsstörungen und Kündigung. Die Frage, ob eine Änderung eine Neuvergabe auslöst, entscheidet sich oft Jahre nach dem Zuschlag.
Europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Laufzeit 15 Jahre, Begleitung bis zur bestandskräftigen Zuschlagserteilung.
Erfolgreicher Nachprüfungsantrag gegen den Ausschluss eines Angebots wegen vermeintlich fehlender Erklärung.
Losstruktur, Wertungsmatrix und Abrufmechanik für einen Verbund aus vier Häusern.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Vergaberecht
Rechtsanwalt · Vergabe- und Beihilferecht
Rechtsanwalt · Vergabe- und Kommunalrecht
Erkannte Vergaberechtsverstöße sind innerhalb der gesetzlichen Frist nach Kenntnis zu rügen; Verstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Fristen sind kurz – rufen Sie an, bevor Sie formulieren.
Das hängt von der Zuschlagschance, dem Auftragswert und der Rechtsfrage ab. Wir geben vor Antragstellung eine Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Kosten und Zeitachse – auch dann, wenn sie gegen ein Verfahren spricht.
Nicht zwingend. Interkommunale Zusammenarbeit und Inhouse-Konstellationen können vergaberechtsfrei sein, wenn Kontroll-, Wesentlichkeits- und Beteiligungsanforderungen erfüllt sind. Die Prüfung gehört vor die Beauftragung, nicht danach.
Zuwendungsbescheide verweisen regelmäßig auf das Vergaberecht. Verstöße führen je nach Schwere zu anteiligen oder vollständigen Rückforderungen. Eine vergaberechtliche Prüfung vor Auftragserteilung ist deutlich günstiger als die spätere Verteidigung.