Rechtsgebiet

Vergaberecht: Verfahren, die dem Nachprüfungsverfahren standhalten.

Wir strukturieren Vergabeverfahren so, dass sie wirtschaftlich zum Ziel führen und rechtlich überprüfbar bleiben – und vertreten ebenso Unternehmen, deren Angebot ausgeschlossen oder deren Zuschlagschance verkürzt wurde.

Zwei Perspektiven auf dasselbe Verfahren Schematische Darstellung: Auf der linken Seite die Perspektive des Auftraggebers mit Verfahrensgestaltung und Dokumentation, auf der rechten Seite die Perspektive des Bieters mit Angebot, Rüge und Nachprüfungsantrag. Beide Seiten treffen sich in der Mitte beim Zuschlag. Auftraggeber Verfahrensart und Lose Eignung und Wertung Dokumentation Verteidigung Unternehmen und Bieter Angebot und Nachweise Bieterfrage Rüge Nachprüfungsantrag Zuschlag

Abb. 2Wir kennen beide Seiten des Verfahrens – und beraten im Einzelmandat immer nur eine davon.

Perspektive 1

Für öffentliche Auftraggeber

Die Weichen werden vor der Bekanntmachung gestellt. Wir klären, ob ein Auftrag überhaupt ausschreibungspflichtig ist, welche Verfahrensart trägt und wie Eignungs- und Zuschlagskriterien formuliert sein müssen, damit die Wertung später nicht angreifbar ist.

  • Abgrenzung Inhouse-Vergabe, interkommunale Zusammenarbeit und Ausschreibungspflicht
  • Losbildung, Rahmenvereinbarungen und Bedarfsdeckung über mehrere Haushaltsjahre
  • Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung und Wertungsmatrix
  • Verfahrensbegleitung, Bieterkommunikation und Vergabevermerk
  • Vertretung vor Vergabekammer und Vergabesenat
Perspektive 2

Für Unternehmen und Bieter

Im Bieterschutz entscheiden Tage. Wir prüfen Vergabeunterlagen vor Angebotsabgabe, formulieren Rügen fristgerecht und führen das Nachprüfungsverfahren – mit einer nüchternen Einschätzung der Erfolgsaussichten vor dem ersten Schriftsatz.

  • Prüfung von Vergabeunterlagen, Eignungsanforderungen und Vertragsbedingungen
  • Bietergemeinschaft, Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz
  • Rüge nach § 160 Abs. 3 GWB und Nachprüfungsantrag
  • Abwehr von Ausschluss, Nachforderung und ungewöhnlich niedrigem Angebot
  • Schadensersatz nach rechtswidriger Zuschlagserteilung
Wobei wir unterstützen

Sechs Situationen, in denen Mandanten uns einschalten.

Von der Bedarfsanalyse bis zum Vergabevermerk: Verfahrenswahl, Fristen, Losaufteilung, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Umgang mit Bieterfragen und Aufklärung. Wir übernehmen auf Wunsch die vollständige Verfahrensführung gemeinsam mit Ihrer Vergabestelle.

Ausgewählte Referenzen

Mandate im Vergaberecht

EntsorgungÖffentlicher Auftraggeber

Restabfallbehandlung für einen Zweckverband

Europaweites Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, Laufzeit 15 Jahre, Begleitung bis zur bestandskräftigen Zuschlagserteilung.

ITUnternehmen und Bieter

Nachprüfungsverfahren nach Ausschluss wegen Nachforderung

Erfolgreicher Nachprüfungsantrag gegen den Ausschluss eines Angebots wegen vermeintlich fehlender Erklärung.

GesundheitKommunales Unternehmen

Rahmenvereinbarung Medizintechnik für einen Klinikverbund

Losstruktur, Wertungsmatrix und Abrufmechanik für einen Verbund aus vier Häusern.

Zuständig

Ihre Ansprechpartner im Vergaberecht

Vertiefung

Fachbeiträge zum Vergaberecht

Häufige Fragen

Was Mandanten uns zuerst fragen

Ein laufendes Verfahren, eine offene Frist oder ein Zuschlag, der nicht an Sie ging?